Besondere Solaranlagen

Alles Wissenswerte über besondere Solaranlagen und ihre innovativen Konzepte für optimale Flächennutzung

Entdecken Sie die Zukunft der Flächennutzung

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden seit dem 01.01.2023 besondere Solaranlagen finanziell gefördert. Der Einsatz solcher Anlagen stellt nicht nur durch die Erzeugung grüner Energie, sondern unter anderem durch den Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen eine Win-Win-Situation für Umwelt und Landwirtschaft dar.

Darüber hinaus sind besondere Solaranlagen eine innovative Möglichkeit zur multifunktionalen Nutzung von Landressourcen und zur Schaffung von Synergien mit anderen landwirtschaftlichen Praktiken. Auf diese Weise lässt sich die Nutzungskonkurrenz um Landflächen bei der Energieerzeugung entschärfen. Durch die Errichtung von besonderen Solaranlagen ist es möglich, je nach Anlagentyp beispielsweise landwirtschaftliche Erträge zu steigern, die Wasserverdunstung auf landwirtschaftlichen Flächen reduzieren und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Artenvielfalt zu fördern.

Förderung nach dem EEG: Ab 2023 werden im Rahmen von Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments auch besondere Solaranlagen gefördert. Dazu zählen Solaranlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Ackerbau, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, auf Parkplätzen sowie auf wiedervernässten Moorflächen.


Ergänzen Sie Ihre Flächenanalyse mit besonderen Solaranlagen und maximieren Sie Ihre Effizienz!

Die entsprechenden Anlagetypen:

Agri-PV

Entdecken Sie die Zukunft der Landwirtschaft mit Agri-PV

Agri-PV verbindet die solare Stromerzeugung durch Photovoltaik mit einer landwirtschaftlichen Nutzung auf derselben Fläche. Nach § 37 Abs. 1 Satz 3 EEG können Agri-PV-Anlagen auf Ackerland, das nicht Moorboden ist, auf Ackerland mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen sowie auf Grünland, das nicht Moorboden ist und als Dauergrünland bewirtschaftet wird, errichtet werden.

Grundsätzlich kann zwischen hoch (> 2,1 m, Kategorie I) und bodennah (< 2,1 m, Kategorie II) aufgeständerten Anlagen unterschieden werden. Die Kategorie I wird unter den Anlagen bewirtschaftet und eignet sich vor allem für Dauerkulturen und Sonderkulturen, während die Bewirtschaftung bei bodennahen Anlagen zwischen den Modulen möglich ist. Die Vorteile von Agri-PV liegen unter anderem in einem reduzierten Bewässerungsbedarf, einer möglichen Verringerung der Winderosion und einer möglichen Steigerung des landwirtschaftlichen Ertrags.

Als Anforderungen an Agri-PV-Anlagen gelten die Kriterien der DIN SPEC91434. Der Flächenverlust durch Agri-PV darf in der Kategorie I maximal 10 % und in der Kategorie II maximal 15 % der gesamten Projektfläche betragen. Der Ertrag muss nachweislich 66 % des Normalertrages erreichen. Die GAP-Zahlungen bleiben den Flächeneigentümern zu 85 % erhalten.

Lassen Sie uns Landwirtschaft und Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Zukunft miteinander verbinden!

Parkplatz-PV

Erfahren Sie, wie Parkplatz-PV die Sonnenenergie effizient nutzt

PV-Anlagen auf Parkplatzflächen sind nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 d) EEG 2023 förderfähig, wobei die Parkplatzflächen weiterhin vorrangig als Parkraum zur Verfügung stehen müssen. Parkplatzflächen in und unter Gebäuden sind nicht Teil des Förderumfangs. In einigen Bundesländern besteht bereits eine Pflicht zur Überdachung neuer Parkflächen mit PV-Modulen. Die Mindestanzahl der Stellplätze ist in den Bundesländern unterschiedlich.

Parkplätze als Kraftwerke: Raum für Erneuerbare nutzen!

Moor-PV

Interessieren Sie sich dafür, wie Moor-PV nachhaltige Energiegewinnung in sensiblen Ökosystemen ermöglicht?

FFPV-Anlagen auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden werden seit Anfang 2023 zusätzlich durch das EEG gefördert, wenn die Fläche dauerhaft wiedervernässt wird. Förderfähige Moorböden sind nach § 3 Nr. 34a EEG alle Böden, die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) erfüllen. Die Gebietskulisse der Moorböden ist in § 11 Abs. 3 GAPKondV definiert. Weitere Anforderungen sind durch die Bundesnetzagentur in der Festlegung Az. 4.08.01.01/1#4 festgelegt.

Schützen wir Moore und erzeugen gleichzeitig saubere Energie mit Moor-PV!

Floating-PV

Erfahren Sie mehr darüber, wie Floating-PV die Energieerzeugung verändert

Floating-PV sind PV-Anlagen, die auf einem Gewässer schwimmen und im Rahmen der Photovoltaik-Ausschreibungen nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 j EEG gefördert werden können. Die Errichtung von Floating-PV ist nur auf künstlichen Gewässern im Sinne des § 3 Nr. 4 WHG oder auf erheblich veränderten Gewässern im Sinne des § 3 Nr. 5 WHG möglich. Der Bau von Floating-PV auf ökologisch wertvolleren Gewässern oder in Schutzgebieten ist von der Förderung ausgeschlossen. Auch Baggerseen, in denen derzeit Abbauarbeiten stattfinden, können für die Errichtung von Floating-PV-Anlagen in Frage kommen, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Grundsätzlich darf die Floating-PV-Anlage gemäß § 36 WHG maximal 15 % der Gewässerfläche einnehmen und muss einen Mindestabstand von 40 m zum Ufer einhalten. Durch die Kühlung der Module durch das Gewässer lassen sich die Erträge von Floating-PV-Anlagen im Vergleich zu konventionellen Freiflächenanlagen steigern.

Nutzen wir Wasserflächen für erneuerbare Energie mit Floating-PV!

Lasst uns zusammen die Welt mit erneuerbaren Energien gestalten. Machen Sie mit!

Bereit für den nächsten Schritt? Diese besonderen Formen der Solarenergie bieten nicht nur innovative Lösungen, sondern auch eine nachhaltige Energiezukunft. Wir bei Nefino stehen nicht nur bereit, Ihnen die erforderlichen Informationen für besondere Solaranlagen zur Verfügung zu stellen, sondern führen auch umfassende Analysen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Solarprojekte effektiv und effizient sind. Warten Sie nicht länger – integrieren Sie Agri-PV, Floating-PV, Parking-PV oder Moor-PV in Ihre Planung und setzen Sie ein Zeichen für eine umweltbewusste Zukunft. Es ist an der Zeit, Entscheidungen zu treffen, die einen echten Unterschied machen.

Informieren Sie sich noch heute!

Bei Interesse für weitere Informationen rufen Sie uns werktags zwischen 9 und 17 Uhr an oder füllen Sie das nebenstehende Formular aus.