Neue Studie zu Flächenpotenzial in NRW

Nach Abschluss der Niedersachsen-Studie hat Nefino das Geoinformationssystem „Nefino LI” nun auch für die Analyse der Flächenpotenziale von Windenergie in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung gebracht.

Das NRW-Landeskabinett hat kürzlich einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen. Wesentlicher Kernpunkt ist der pauschale 1.000-Meter Mindestabstand für neue Windenergieanlagen zu Wohnbebauung in bestimmten Gebieten und eine zurückhaltende Einstellung seitens des Kabinetts zur Öffnung des Waldes für Windenergie.

Das sorgt beim Landesverband für Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) für Unverständnis: Die Landesregierung sei dabei ein großes Eigentor zu schießen, urteilt Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE. Auf Basis der Aspekte des Entwurfes haben wir eine umfangreiche Studie erstellt, die die Folgen des Gesetzesentwurfes, sowie die Potenziale für Windenergie, die in Nordrhein-Westfalen bestehen, darstellt.  Mit der Studie sollen neue Punkte für mehr Windenergie in NRW öffentlich diskutiert werden. 

Flächenpotenzial der Windenergie in Nordrhein-Westfalen
Darstellung des Flächenpotenzials von Nordrhein-Westfalen

Die Studie

Zur Umsetzung unserer Studie benutzten wir das bereits für die Niedersachsen- Studie genutzte und bewährte Geoinformationssystem (GIS) „Nefino LI“. Mit diesem GIS nehmen wir Weißflächenkartierungen der Landesflächen vor. Die Weißflächenkartierung ist eine Methode, bei der auf Basis von vordefinierten Flächenrestriktionen, wie z.B. dem Naturschutz oder der Luftfahrt, sogenannte Tabuzonen berechnet werden. Diese Tabuzonen werden anschließend übereinandergelegt und vom Untersuchungsraum abgezogen. Die verbleibende Fläche stellt die gesuchte Weißfläche dar, die wiederum das Potenzial für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der definierten Flächenrestriktionen repräsentiert. 

Als Basisszenario wurden die Inhalte des Gesetzesentwurfes der Landesregierung abgebildet. Dies beinhaltet den pauschalen 1.000 Meter Abstand zu geschlossener Wohnbebauung bei Neubauten und Repowering, sowie eine zurückhaltende Nutzung im Wald. 
Zusätzlich wurden zwei Sonderbetrachtungen durchgeführt: Zum einen die Sonderbetrachtung „Repowering“, in der eine weniger restriktive Regulatorik angenommen für den Ansatz etablierter Bestandsanlagen angenommen wurde und zum anderen die Sonderbetrachtung „Wind im Wald“, der die Annahme einer behutsamen Öffnung der Wälder zugrunde liegt

Beim Repowering wird der Mindestabstand von Windenergieanlagen von 1.000 Metern auf 720 Metern gesenkt. Dieser Abstand ergibt sich aus der dreifachen Höhe einer Referenzwindanlage und orientiert sich an einem Urteil des OVG Münster. Bei der Öffnung des Waldes für Windenergie wurden Gemeinden mit 50% und 25% Waldanteil betrachtet. Um dem Kriterium der behutsamen Öffnung gerecht zu werden, wurden dabei Laub- und Mischwälder, sowie weitere besondere Schutzgebiete von der Flächenkulisse pauschal ausgeschlossen. 

Die Kartierung mit Nefino LI umfasst insgesamt 47 Gebietskategorien als Flächenrestriktionen und stellt lediglich eine Auswahl aller verfügbaren Kriterien dar.  Detailliert und äußerst performant können somit flexibel diverse Szenarien in beliebig skalierbaren Untersuchungsräumen betrachtet und visualisiert werden, um nur ein paar der Gründe zu nennen, warum wir so stolz auf unser GIS sind.

Die Ergebnisse und Flächenpotenzial

Die Folgen des Gesetzesentwurfes hätten ernsthafte Konsequenzen für die EE-Branche in Nordrhein-Westfalen: 

  • Lediglich 0,64% der Landesfläche würde potenziell für die Windenergie zur Verfügung stehen. Damit könnte gerade einmal etwa 7.239 MW Leistung installiert werden und würde damit hinter dem selbstauferlegten Ziel von 10,5 GW bis 2030. 
  • Von den 3.708 Bestands-Windenergieanlagen wären gerade einmal 228 (6,15%) repoweringfähig. 

Dem gegenüber stehen die Ergebnisse der Sonderbetrachtungen. Diese unterscheiden sich deutlich und lassen die Möglichkeiten im Falle einer Abänderung des Gesetzesentwurfs erahnen: 

  • Bei einer behutsamen Öffnung des Waldes könnten 0,98% der Nordrhein-Westfälischen Landesfläche potenziell für Windenergieanlagen genutzt werden. Dadurch würde sich die Fläche um rund 65% vergrößern. Damit wäre eine Errichtung einer Kapazität von 11.165 MW möglich. 
  • Die Zahl der repoweringfähigen Anlagen stiege so auf 30,96% an, was einem absoluten Wert von 1.148 Anlagen entspricht. Das ist mehr als das fünffache des Basisszenarios.
Repoweringpotenzial der Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen
Darstellung der Repoweringpotenziale von Nordrhein-Westfalen

Das Fazit 

Die Studie zeigt wesentliche Punkte in der Debatte um den Gesetzentwurf auf. Das Ziel eine Kapazität von 10.500 MW zu errichten, könnte somit unter den Prämissen der Waldöffnung und der 720 Meter erreicht werden. Außerdem wurde festgestellt, dass der aktuelle Entwurf dem nicht förderlich ist. So stellt Priggen fest, “dass es in NRW einen Rück- statt eines Zubaus für die Windenergie geben wird.” Dabei würde die behutsame Nutzung von Wäldern helfen. Nefino hat bereits in einer Studie für den LEE in Niedersachsen gezeigt, was für eine Wirkung die behutsame Öffnung der Wälder hat. Zudem belegen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Hessen, dass eine umweltverträgliche Nutzung von Wäldern durchaus möglich ist. 

Unsere Studie zeigt, dass große, bislang ungenutzte Flächenpotenziale in Nordrhein-Westfalen vorliegen. Es ist an der Landesregierung zu entscheiden, ob dieses Potenzial genutzt werden soll. Wir stehen allen Beteiligten bei der Umsetzung mit unserer Technik und unserem Know-how zur Verfügung. Wir bedanken uns beim Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen für die gute und unkomplizierte Zusammenarbeit.